Psychologische Prognosebegutachtung im Strafrecht

Psychologische Prognosebegutachtung im Strafrecht

Grundlagen für verschiedene Strafrechtsbereiche

Psychologische Prognosebegutachtung im Strafrecht

Grundlagen für verschiedene Strafrechtsbereiche

Die Anforderungen an eine prognostische Einschätzung unterscheiden sich je nach Strafrechtsbereich. Sie lernen die jeweils passenden Prognoseinstrumente und den Ansatz der ideographischen Prognose kennen. Zudem erwerben Sie Know-how zu gutachterlichen "Sonderfällen" wie Behandlungsmaßnahmen in der Sicherungsverwahrung.

Die Prognose der Gefährlichkeit von StraftäterInnen ist ein zentrales Betätigungsfeld für psychologische Sachverständige. Hier geht es auch darum, durch fundierte Expertisen die Position in der Begutachtung solcher Fragen zu wahren und aufzubauen. Im Seminar lernen Sie die aktuellen Anforderungen an die sachverständige Tätigkeit im Strafrecht kennen und werden befähigt, verschiedene Prognoseinstrumente je nach Fragestellung sicher einzusetzen.

Wesentliche Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen: Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, Spannungsfeld: Recht auf Freiheit/Schutz der Allgemeinheit, Angemessene Analyse der Aktenlage und Aufbau eines Prognosegutachtens

  • Methoden der eigenen Erhebung, Exploration, Testpsychologie, (kritische) Anwendung statistischer Prognosemanuale

  • Bewertung der Ergebnisse aufgrund allgemeiner Kriminalitätstheorien und individueller Bewertungen

  • Formulieren einer angemessenen Kriminalprognose (Behandlungsprognose, Sozialprognose, Legalprognose), Bsp. SexualstraftäterInnen

  • Hinweise über (externe) psychosoziale Hilfssysteme (Bewährungsempfehlungen)

  • Risikomanagement nach Haftentlassung

Nutzen und Mehrwert:

Neben der Wissensvermittlung im Vortrag werden im Seminar auch Methoden der praktischen Fallarbeit in Gruppen genutzt, um Sie mit verschiedenen Prognoseinstrumenten vertraut zu machen. Sie werden befähigt, diese sicher einzusetzen und deren Ergebnisse für Ihre Arbeit angemessen zu werten.

Wissenswertes:

Der Dozent verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Strafvollzug, im Maßregelvollzug als fallführender Therapeut und therapeutische Stationsleitung und im Jugendmaßregelvollzug.

Das Seminar findet in der Klinik in Viersen statt.

Abschluss und Zertifizierung:

Das Seminar ist im Rahmen der Weiterbildung Rechtspsychologie für den Schwerpunkt B2 und die Fortbildung zertifizierter Rechtspsychologen und Rechtspsychologinnen anerkannt.

Literaturempfehlungen:

Boetticher, A., et al, Mindestanforderungen an Prognosegutachten, Forensische Psychiatrie, Psychotherapie, Kriminologie, 2007, 1, 90-100

Dahle,K.P.(2006): Grundlagen und Methoden der Kriminalprognose, in Kröber, H.L., Dolling, D., Leygraf, H., Sass, H.: Handbuch der forensischen Psychiatrie, Band III

König, A. (2010): Der Nutzen standardisierter Risikoprognoseinstrumente für Einzelfallentscheidungen in der forensischen Praxis, in: Recht und Psychiatrie, Heft 2/2010

Rettenberger, M., von Franqué F. (Hrsg.) 2013 Handbuch kriminalprognosticher Verfahren, Göttingen Hogrefe

Eignung:

PsychologInnen; Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen; Psychologische PsychotherapeutInnen; Studierende (Studierende Master, Master kurz vor dem Abschluss)

Seminarzeiten:

Fr.24.10.202510:00 - 18:00
Sa.25.10.202509:00 - 17:00

Veranstaltungsort:

Johannisstr. 70 | 41749 Viersen
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Christiane Jähnig

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Jähnig (030) 209 166 313 c.jaehnig@psychologenakademie.de
Das Seminar ist für Schwerpunkt B2 der Weiterbildung zum/zur Fachpsychologen/ Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/ DGPs anerkannt. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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