Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen, sind verpflichtet, Fortbildungspunkte (PTK Punkte) nachzuweisen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Behandelnde ihr Wissen auf den aktuellen Stand halten. Dabei dürfen Sie gern individuelle Schwerpunkte setzen.
Fortbildungspflicht
Die Fortbildungspflicht für Psychotherapeuten soll Sie dazu anregen, Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten kontinuierlich zu erweitern. In der Psychologie und Psychotherapie gibt es ständig neue Erkenntnisse, Forschungsergebnisse und therapeutische Ansätze, die es den Therapeuten ermöglichen, ihre Patienten besser zu unterstützen. Zudem dient die Fortbildungspflicht auch der Qualitätssicherung. Sie stellt sicher, dass Psychotherapeuten über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, um eine angemessene Behandlung anzubieten. Durch regelmäßige Fortbildungen können Therapeuten ihre Fähigkeiten verbessern, neue Therapiemethoden erlernen und aktuelle ethische Richtlinien und Standards einhalten. Die Fortbildungspflicht unterstreicht die Bedeutung des lebenslangen Lernens und signalisiert den Patienten sowie der Öffentlichkeit, dass Psychotherapeuten engagiert sind, sich weiterzuentwickeln und qualitativ hochwertige Dienstleistungen anzubieten.
Funktionsweise und Vorteile des Punktesystems
Das Punktesystem ist ein einheitlicher Maßstab für das Absolvieren von Fortbildungen verschiedener Art. Aller fünf Jahre sind demnach 250 PTK Punkte zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt durch Fortbildungsbelege gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) – die Länderkammern stellen bei Erreichen der Punkte hierfür ein Zertifikat aus. Meist erfolgt dies über den elektronischen Datenaustausch. Der erste Nachweiszeitraum beginnt mit dem Tag der Zulassung bzw. der Aufnahme der vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit. Die Verpflichtung, 250 Fortbildungspunkte zu erbringen, gilt auch für angestellte Behandelnde und das unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Das Konto der PTK Punkte wird von der zuständigen Länderkammer verwaltet, welches Kammermitglieder online einsehen können.
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Häufige Fragen zu den PTK Punkten
Wie sammelt man Fortbildungspunkte?
Pro akkreditierter Fortbildungseinheit (45 Minuten) erhalten PsychotherapeutInnnen einen PTK Punkt. Ein Fortbildungstag von beispielsweise 10 Fortbildungseinheiten (7,5) Zeitstunden umfasst damit 10 PTK Punkte und innerhalb von 5 Jahren müssen demnach 25 solcher Fortbildungstage absolviert werden. Neben zertifizierten Weiterbildungen und Kursen können auch Balintgruppen, Qualitätszirkel, Supervisionen und Intervisionen anerkannt werden – jedoch muss die Anerkennung des Veranstalters normalerweise vor der Teilnahme an den Weiterbildungen oder Gruppen vorliegen. Das Selbststudium wird jährlich mit 10 PTK Punkten anerkannt. Autorenschaft bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen (Artikel, Buch) kann zur Vergabe von Fortbildungspunkten gemäß der geltenden Fortbildungsordnung genutzt werden. Für die Leitung eines Qualitätszirkels wird ein Fortbildungspunkt pro Veranstaltungstermin an die moderierende Person vergeben. LeiterInnen von Seminaren, Kursen oder Tagungen erhalten zusätzlich einen Fortbildungspunkt pro Veranstaltungstermin, wobei dies auf eine Person beschränkt ist.
Wie viele Fortbildungspunkte benötigt man pro Jahr als PsychotherapeutIn?
Hierfür gibt es keine explizite Regelung. Die Landespsychotherapeutenkammern empfehlen zwar, das Absolvieren der PTK Punkte gleichmäßig auf den Zeitraum von jeweils 5 Jahren zu verteilen. Wie viele Fortbildungen aber in einem dieser fünf Jahre erbracht werden, bleibt Ihnen überlassen.
Was passiert wenn man nicht genug Fortbildungspunkte hat?
Eine Verlängerung der Fünfjahresfrist ist auf Antrag möglich, etwa bei Elternzeit oder längerer Erkrankung. Werden die 250 PTK Punkte nicht erreicht, kann eine zweijährige Nachholfrist gewährt werden. Dies kann mit einer Honorarkürzung verbunden sein. Danach ist eine Entziehung der Zulassung möglich.
Für wen gilt die Fortbildungsverordnung?
Alle approbierten PsychotherapeutInnen müssen innerhalb von fünf Jahren jeweils 250 Punkte sammeln. Dies gilt ebenso für BerufsanfängerInnen. Auch PsychotherapeutInnen, die in Krankenhäusern angestellt sind, müssen alle fünf Jahre mindestens 250 Fortbildungspunkte nachweisen. Für niedergelassene PsychotherapeutInnen, die im Rahmen der Jugendhilfe ambulante Psychotherapie anbieten möchten, gelten spezielle Regelungen. Bei Inhabern von befristeten Trägerverträgen gilt das Zertifikat als Fortbildungsnachweis. Das Fünfte Sozialgesetzbuch verpflichtet alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten zu einer kontinuierlichen Fortbildung gemäß § 95d SGB V. Die genauen Regelungen dazu wurden von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer beschlossen.
Fazit
Die Fortbildungspflicht für Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung ist eine Maßnahme, um sicherzustellen, dass Therapeuten ihr Wissen auf dem neuesten Stand halten und qualitativ hochwertige Behandlungen anbieten können. Die Regelung erfordert das Sammeln von 250 Fortbildungspunkten alle fünf Jahre, die durch verschiedene Aktivitäten wie Weiterbildungen, Supervisionen und Autorenschaft erworben werden können. Das Punktesystem ermöglicht eine einheitliche Bewertung von Fortbildungsmaßnahmen. Es gibt keine jährliche Mindestpunktzahl, jedoch wird empfohlen, die Punkte gleichmäßig über den Zeitraum von fünf Jahren zu verteilen. Eine Verlängerung oder Nachholfrist kann bei Bedarf beantragt werden, aber das Fehlen ausreichender Fortbildungspunkte kann zur Sanktionierung führen. Die Fortbildungspflicht gilt für alle Psychotherapeuten, einschließlich Berufsanfängern und angestellte Therapeuten in Krankenhäusern.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit haben wir auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle Personenbezeichnungen für alle Geschlechter gelten.