Für die Zertifizierung passende Veranstaltungen
Die gutachterliche Beurteilung von Persönlichkeitsstörungen ist rechtsgebietsübergreifend besonders komplex.
In diesem Seminar werden die im Basis-Seminar nicht schwerpunktmäßig thematisierten Störungsbilder umfassend besprochen und erläutert, wozu auch die Borderline-Persönlichkeitsstörung und das Psychopathie-Konzept (Hare) zählen.
Das Seminar widmet sich dem Störungsbild des hochfunktionalen Autismus (HFA) und der Frage nach möglichen symptomatischen Tatzusammenhängen, die eine Schuldminderung begründen können.
In dem eintägigen Online-Seminar für familienrechtspsychologische Sachverständige wird die Begutachtung zu gerichtlichen Fragestellungen des Umgangs von Pflegekindern mit ihren Herkunftseltern und der Rückkehr von Pflegekindern in ihre Herkunftsfamilien dargestellt.
An einem authentischen Beispiel veranschaulicht dieses Seminar die Begutachtung bei (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung. In aktiver und moderierter (Klein-)Gruppenarbeit bearbeiten Sie die wesentlichen Aspekte bei komplexen Fragestellungen und den Umgang mit Zielkonflikten.
Dieses Seminar schafft eine Wissens- und Praxisgrundlage für die forensisch-therapeutische Arbeit mit Straftätern und Straftäterinnen. Sie lernen wissenschaftliche und juristische Hintergründe sowie die Herausforderungen in verschiedenen Settings kennen. Auch aktuelle Behandlungstechniken werden thematisiert.
Die psychologische Begutachtung von Familiensystemen, die kulturell und sprachlich nicht originär in Deutschland verwurzelt sind, stellt eine besondere Herausforderung dar. Dieses Seminar zur kultursensitiven Begutachtung thematisiert kulturspezifische und globale Kriterien für die Beantwortung familiengerichtlicher Fragestellungen.
Unterschiedliche Formen der Berichterstattung sowie deren Vor- und Nachteile lernen Sie in diesem Seminar für Ihre Tätigkeit als familienpsychologische/r Gutachter/in kennen. Anhand praktischer Entscheidungshilfen bekommen Sie Kriterien an die Hand, um Risiken verschiedener Anwendungssettings adäquat einzuschätzen.
Forensische Gutachterinnen und Gutachter sehen sich mit der Beurteilung des Erlebnisgehalts von Aussagen nicht nur in strafgerichtlichen, sondern auch in familiengerichtlichen, allgemein zivilrechtlichen Verfahren sowie in Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz konfrontiert.