Wir beantragen für ausgewählte unserer Seminare die Anerkennung als Bildungszeit (ehemals „Bildungsurlaub“) im Land Berlin – also ausschließlich für Berliner Arbeitnehmende.
Durch Bildungszeit gewähren die Bundesländer den Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen. Da die Bildungszeit auf Länderebene gewährt wird, sind die Regelungen sehr unterschiedlich. In der Regel stehen Ihnen aber 5-10 Tage Bildungszeit zu. Nur Sachsen und Bayern haben bislang kein Bildungszeitgesetz. Hier wird die Bildungszeit jedoch oft über einen Tarifvertrag geregelt. Die unten gelisteten Seminare sind vom Land Berlin als Bildungsveranstaltungen gemäß § 11 Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) anerkannt. Berliner Teilnehmende können für diese Veranstaltungen Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Nähere Infos zum Bildungszeitanspruch für Berliner ArbeitnehmerInnen finden Sie hier. Die in Berlin anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen gelten auch im Saarland als freistellungfähig. In der Regel werden Seminare mit Anerkennung für Bildungszeit aber auch in anderen Bundesländern vom Arbeitgeber anerkannt. Für die hier gelisteten Seminare wurde die Anerkennung als Bildungszeit im Land Berlin bei der Senatsverwaltung beantragt.
Neben den juristischen Rahmenbedingungen und möglichen gerichtlichen Fragestellungen erweitern Sie in diesem Seminar Ihre Kenntnisse in der Analyse elterlicher Kompetenzen in Bezug auf die Erziehungsfähigkeit und das Kindeswohl. Sie durchlaufen in Fallbeispielen den konkreten Begutachtungsprozess und erhalten am Ende einen Überblick über institutionelle Hilfsangebote.
Laufbahncoachings schaffen Orientierung für den beruflichen Weg. Hürden, Zweifel und gemischte Gefühle bei der Entscheidungsfindung sind für Coachees die Regel. ZRM bietet viele lustvolle und wirksame Interventionen zur Unterstützung der Zielerreichung und Überwindung des innerpsychischen Rubikons.
Trauerverarbeitung ist ein Thema in der psychotherapeutischen Praxis. Im Yoga ist sowohl die Bedeutung der Endlichkeit für den Menschen als auch Empfehlungen für den Umgang mit dem Tod zentrales Thema. Die Yoga-Philosophie hält für die psychotherapeutische Praxis eine wahre Schatzkiste an Methoden bereit, sich diesem Thema zu stellen.
Als Symptom vieler psychischer Störungen zeigen sich im psychologischen/ therapeutischen Berufsalltag bei einer Vielzahl von Klientinnen und Klienten Emotionsregulierungsschwierigkeiten. Das Anwenden von Skills und Stabilisierungstechniken kann Betroffenen helfen, die innere Homöostase zu fördern.
Dieses Praxisseminar in kleiner Gruppe nähert sich auf verschiedenen Wegen dem Thema Stabilität und dessen Verkörperung an. Fokus des Workshops sind aktivierende Yogaübungen, die die Erfahrung von Halt im eigenen Körper unterstützen.
Das Seminar beschäftigt sich mit psychischen Problemen im Arbeitsleben, der kontextabhängigen Beurteilung von Fähigkeitsbeeinträchtigungen bei Psychischen Erkrankungen (Mini-ICF-APP) und vermittelt therapeutische Ansätze zur Verbesserung der seelischen Gesundheit am Arbeitsplatz.
Forensische Gutachterinnen und Gutachter sehen sich mit der Beurteilung des Erlebnisgehalts von Aussagen nicht nur in strafgerichtlichen, sondern auch in familiengerichtlichen, allgemein zivilrechtlichen Verfahren sowie in Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz konfrontiert.
Zentrales Lernziel des Seminars ist die Vermittlung der grundlegenden Vorgehensweise und Methodik im Rahmen der kriminalprognostischen Begutachtung von Verurteilten mit Tötungsdelikten (Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge).
Berufswahl und Laufbahnplanung: Was hat das mit Psychologie zu tun? Viel mehr, als man vielleicht auf den ersten Blick denkt. Mit dem „Grundrezept für die Person – Beruf – Passung“ lässt sich psychologisches Know-how fundiert und kompakt für die Berufs- und Laufbahnberatung nutzen.
Bildungszeit beantragen – So funktioniert’s
1. Seminar buchen – Suchen Sie sich ein Seminar aus, welches Sie gerne besuchen möchten. Achten Sie bitte darauf, dass die Anerkennung in dem Bundesland vorliegt oder beantragt wird, in dem Sie beruflich tätig sind und informieren Sie sich über die dortigen gesetzlichen Bestimmungen. Aktuell beantragen wir für ausgewählte Veranstaltungen die Berliner Anerkennung. Die in Berlin anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen gelten auch im Saarland als freistellungfähig. Nähere Infos finden Sie hier.
2. Antrag beim Arbeitgeber einreichen – Sobald Sie sich für die Bildungszeit angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Diese können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, um die Bildungszeit genehmigen zu lassen. Halten Sie dabei eine Frist von mindestens sechs Wochen ein.
3. Bildungszeit genießen – Nun können Sie sich auf Ihre Bildungszeit freuen. Nach Abschluss des Seminars bekommen Sie eine Teilnahmebestätigung, welche Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.