Wir beantragen für ausgewählte unserer Seminare die Anerkennung als Bildungszeit (ehemals „Bildungsurlaub“) im Land Berlin – also ausschließlich für Berliner Arbeitnehmende.
Durch Bildungszeit gewähren die Bundesländer den Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen. Da die Bildungszeit auf Länderebene gewährt wird, sind die Regelungen sehr unterschiedlich. In der Regel stehen Ihnen aber 5-10 Tage Bildungszeit zu. Nur Sachsen und Bayern haben bislang kein Bildungszeitgesetz. Hier wird die Bildungszeit jedoch oft über einen Tarifvertrag geregelt. Die unten gelisteten Seminare sind vom Land Berlin als Bildungsveranstaltungen gemäß § 11 Berliner Bildungszeitgesetz (BiZeitG) anerkannt. Berliner Teilnehmende können für diese Veranstaltungen Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Nähere Infos zum Bildungszeitanspruch für Berliner ArbeitnehmerInnen finden Sie hier. Die in Berlin anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen gelten auch im Saarland als freistellungfähig. In der Regel werden Seminare mit Anerkennung für Bildungszeit aber auch in anderen Bundesländern vom Arbeitgeber anerkannt. Für die hier gelisteten Seminare wurde die Anerkennung als Bildungszeit im Land Berlin bei der Senatsverwaltung beantragt.
Im Curriculum erhalten Sie praxisorientierte Kenntnisse und Kompetenzen, die speziell auf die Anforderungen psychologischer Anwendungen im Verkehrswesen abgestimmt sind. Im Grundlagenteil lernen Sie den aktuellen Stand der Wissenschaft sowie die geltenden Rahmenbedingungen der verkehrspsychologischen Arbeit kennen.
Die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen berichtet zwar konkrete Stresserlebnisse, wissen aber nur wenig darüber, was dagegen konkret zu tun wäre. Das Seminar ermöglicht es Ihnen, selbständig für verschiedene Anwendungskontexte geeignete Maßnahmen zu erarbeiten.
Bildungszeit beantragen – So funktioniert’s
1. Seminar buchen – Suchen Sie sich ein Seminar aus, welches Sie gerne besuchen möchten. Achten Sie bitte darauf, dass die Anerkennung in dem Bundesland vorliegt oder beantragt wird, in dem Sie beruflich tätig sind und informieren Sie sich über die dortigen gesetzlichen Bestimmungen. Aktuell beantragen wir für ausgewählte Veranstaltungen die Berliner Anerkennung. Die in Berlin anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen gelten auch im Saarland als freistellungfähig. Nähere Infos finden Sie hier.
2. Antrag beim Arbeitgeber einreichen – Sobald Sie sich für die Bildungszeit angemeldet haben, erhalten Sie von uns eine Bestätigung. Diese können Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, um die Bildungszeit genehmigen zu lassen. Halten Sie dabei eine Frist von mindestens sechs Wochen ein.
3. Bildungszeit genießen – Nun können Sie sich auf Ihre Bildungszeit freuen. Nach Abschluss des Seminars bekommen Sie eine Teilnahmebestätigung, welche Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.